Freiheit für die Ukraine ohne russische Besatzer.

Dies ist meine private Webseite. Wer meine Anwaltsseite besuchen will, klickt bitte hier.

 

 

 

 

       

 

Ich unterstütze den Kohleausstieg!

Das Ergebnis der Kohlekommission ist kein Konsens!

Der Koalitionsvertrag der Ampel gibt Hoffnung auf eine Beschleunigung des Kohleausstiegs.

 

Gute Nachrichten. Der 1. Entwurf der Photovoltaik-Strategie

Wurde vom Klimaschutzministerium veröffentlicht. Bald werden Wohnungseigentümer auch gegen den Willen der „Eigentümergemeinschaft“ und Mietende gegen den Willen der Vermietenden Balkonphotovoltaikanlagen aufbauen dürfen.

 

Danke Robert Habeck. Das ist eine sehr gute Arbeit. Mache weiter so!

Volksentscheid-berlin-2030-klimaneutral-startet

Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2020

Die Auslandsüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst

(BND)ist ohne Verdacht verfassungswidrig!

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat

es bemerkt: Das Klimapäckchen der abgewählten GroKo war ungenügend!

BVerfG Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 288/20 -    

Der EuGH hat Deutschland wegen Untätigkeit trotz der zu hohen

Stickoxidwerte NOX verurteilt. (Dies war noch zu Zeiten der inzwischen abgewählten CDU Regierung)

Umweltschutz ist für mich selbstverständlich.

Meine Webseite ist jetzt bei dem klimaneutralen Hoster Strato.

Anfrage beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte zum Thema Divestment.

Antrag an die Kammerversammlung zum Thema Divestment

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Räumung der Rigaer Strasse 94 durch die Polizei rechtswidrig Urteil vom 13.07.2016 – 88 T 95/16     

Deshalb brauchen wir mehr Europa !

Urteil des Gerichts der Europäischen Union erster Instanz (EUG) vom 17.05.2018: Bienenschutz geht vor Investitionsschutz. Az. T-429/13

EuGH Urteil vom 26.04.2017 Az. C-142/16  Der EuGH hat die Bundesrepublik verurteilt, weil das Vattenfall-Kohlekraftwerk im Hamburger Hafen negative Auswirkungen auf die Fischbestände in der Elbe haben könnte. Die deswegen errichtete Fischtreppe allein reicht nicht aus.

EuGH Urteil vom 21.06.2018 Az C-543/16    BRD wegen Nitrat im Grundwasser verurteilt!

EuGH Urteil vom 23.11.2016. Az. C-673/13; C-442/14  Naturschützer bekommen umfassendes Informationsrecht Informationen, die "Emissionen in die Umwelt" betreffen, muss die Öffentlichkeit einsehen können, bestimmt das Unionsrecht. Wie er solche Emissionen definiert, hat der EuGH nun klar gestellt.

Daran sollte sich das BVerfG ein Beispiel nehmen: EuGH Urteil vom 04.06.2015 Az. C-5/14  Die deutsche Atomsteuer ist mit Unionsrecht vereinbar.

EuGH Urteil vom 17.04.2018 Az. C-414/16:   Die Steuerbefreiung der katholischen Kirche in Spanien kann eine verbotene staatliche Beihilfe darstellen. Auch in Deutschland sind die Kirchen von vielen Steuern und Abgaben befreit. Beispiel: § 3 GrStG. Es besteht Hoffnung, dass Europa bei der Abschaffung dieser ungerechtfertigten Privilegien hilft.

EuGH Auch die Kirche muss sich überprüfen lassen. Nicht unsere Religion, damit kein Job für Dich - so einfach können sich das kirchliche Arbeitgeber künftig nicht mehr machen!

EuGH Urteil vom 21.12.2016 Az. C-203/15; C-698/15 Der EuGH hat die Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen zur Vorratsdatenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten ist unzulässig, urteilten die Richter.

EuGH Urteil vom 05.06.2018 Az. C-673/16:  EU Staaten müssen gleichgeschlechtliche Ehe zu Aufenthaltszwecken anerkennen

EuGH blockiert breiten Einsatz von Genscheren

 

 

 

                   

Keine Kohle für Putins Krieg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                     

Meine Kanzlei setzt sich für einen besseren Schutz gegen staatliche Willkür ein.

Deshalb habe ich beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition zur längst überfälligen Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

StrEG eingereicht. Zum Vergleich hier die derzeitige Fassung des StrEG.

So werden die Verbrechen des staatlichen Repressionsapparates verheimlicht. Es wird einfach keine Statistik erhoben.

Das ist schon erstaunlich für einen Staat, in dem sonst alles überwacht und zu jedem Thema eine Statistik erhoben wird.

Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich mitteilen, dass die unschuldig Verfolgten mehrere Monate auf die Rückgabe ihres

Eigentums warten müssen. Bis zur Entscheidung über den Schadenersatzanspruch lässt sich dieser Staat viele Jahre Zeit.

Schnell reagiert die Justiz nur, wenn sich der unschuldig Verfolgte gegen diese Willkür wehrt, nämlich mit einem Verfahren wegen

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder „Beleidigung“.

 Hier sind die staatlich bezahlten Gewalttäter bei der "Arbeit" zu sehen.